9.1 Die Nacherfüllung: Die defekte Kaffeemaschine 9.2 Die gescheiterte Nacherfüllung 9.3 Schadenersatz: Die überschwemmte Wohnung 9.4 Die Garantie: Die defekte Festplatte 9.5 Der Verbrauchsgüterkauf: Der (auch) betrieblich genutzte Pkw 9.6 Werkvertrag - Was ist das? 9.7 Das mangelhafte Werk 9.8 Die gescheiterte Abnahme 9.9 Die Selbstvornahme: Das kann ich alles besser 9.10 Ersatz von Aus- und Einbaukosten sowie mangelhaften Materials bei der Leistungskette - das Damoklesschwert des kleinen Handwerkers 9.11 Fiktive Abnahme bei wesentlichen Mängeln - vermeintliche Hintertür für den Handwerker 9.12 Verweigerte Abnahme - Möglichkeiten des Auftragnehmers zur erleichterten Zustandsfeststellung 9.13 Abschlagszahlungen nach dem tatsächlichen Vertragswert - bessere oder einfachere Liquidität? 9.14 Neuer Vertragstyp BGB-Bauvertrag - sinnvolle Alternative zur VOB/B 9.15 Anordnungsrecht des Auftraggebers/Bestellers - Segen oder Fluch des Auftragnehmers? 9.16 Vergütungsanpassung bei Anordnungsrecht des Auftraggebers - Guter Preis bleibt guter Preis und schlechter Preis bleibt schlechter Preis 9.17 Einstweilige Verfügung - erleichterte Durchsetzung des zusätzlichen Vergütungsanspruchs? 9.18 Der Verbraucherbauvertrag - um was für einen Vertragstyp handelt es sich hierbei und wann liegt er vor? 9.19 Der Verbraucherbauvertrag - welche besonderen Schutzvorschriften und Hinweispflichten sind zu beachten? 9.20 Die neue HOAI 9.21 Verträge über digitale Produkte: Der gepflegte Rasen

9.3 Schadenersatz: Die überschwemmte Wohnung

Autor: Hoffmann

9.3.1 Beratungssituation

Mandant M kauft sich bei Elektronikhändler E eine neue Waschmaschine. Die Maschine wurde ordnungsgemäß angeschlossen, verkabelt und lief den ersten Tag einwandfrei. Am zweiten Tag verursachte ein in der Maschine angelegter Defekt (falsch verbautes Bauteil) ein Auslaufen des Wassers und damit einen Wasserschaden an der Wohnung. Durch den Defekt hat sich der Schlauch gelöst, und Wasser konnte vom Anschluss ungehindert austreten. Der Schaden durch zerstörte Möbel, Böden usw. beläuft sich auf 100.000 €.

9.3.2 Rechtliche Einordnung

Neben oder anstelle von Rücktritt oder Minderung kann der Mandant nach § 437 Nr. 3, §§ 280  ff. BGB einen Schadenersatzanspruch geltend machen.

Abgekürzt lauten die Voraussetzungen:

1.

Vorliegen eines wirksamen Kaufvertrags

2.

Vorliegen einer Pflichtverletzung3 /eines Mangels

3.

Eintritt eines Schadens

4.

Vertretenmüssen des Verkäufers

Das BGB kennt unterschiedliche Arten des Schadenersatzes.

Schadenersatz neben der Leistung