9.3 Schadenersatz: Die überschwemmte Wohnung

Autor: Hoffmann

9.3.1 Beratungssituation

Mandant M kauft sich bei Elektronikhändler E eine neue Waschmaschine. Die Maschine wurde ordnungsgemäß angeschlossen, verkabelt und lief den ersten Tag einwandfrei. Am zweiten Tag verursachte ein in der Maschine angelegter Defekt (falsch verbautes Bauteil) ein Auslaufen des Wassers und damit einen Wasserschaden an der Wohnung. Durch den Defekt hat sich der Schlauch gelöst, und Wasser konnte vom Anschluss ungehindert austreten. Der Schaden durch zerstörte Möbel, Böden usw. beläuft sich auf 100.000 €.

9.3.2 Rechtliche Einordnung

Neben oder anstelle von Rücktritt oder Minderung kann der Mandant nach § 437 Nr. 3, §§ 280 ff. BGB einen Schadenersatzanspruch geltend machen.

Abgekürzt lauten die Voraussetzungen:

1.

Vorliegen eines wirksamen Kaufvertrags

2.

Vorliegen einer Pflichtverletzung3/eines Mangels

3.

Eintritt eines Schadens

4.

Vertretenmüssen des Verkäufers

Das BGB kennt unterschiedliche Arten des Schadenersatzes.

Schadenersatz neben der Leistung