9.1 Die Nacherfüllung: Die defekte Kaffeemaschine 9.2 Die gescheiterte Nacherfüllung 9.3 Schadenersatz: Die überschwemmte Wohnung 9.4 Die Garantie: Die defekte Festplatte 9.5 Der Verbrauchsgüterkauf: Der (auch) betrieblich genutzte Pkw 9.6 Werkvertrag - Was ist das? 9.7 Das mangelhafte Werk 9.8 Die gescheiterte Abnahme 9.9 Die Selbstvornahme: Das kann ich alles besser 9.10 Ersatz von Aus- und Einbaukosten sowie mangelhaften Materials bei der Leistungskette - das Damoklesschwert des kleinen Handwerkers 9.11 Fiktive Abnahme bei wesentlichen Mängeln - vermeintliche Hintertür für den Handwerker 9.12 Verweigerte Abnahme - Möglichkeiten des Auftragnehmers zur erleichterten Zustandsfeststellung 9.13 Abschlagszahlungen nach dem tatsächlichen Vertragswert - bessere oder einfachere Liquidität? 9.14 Neuer Vertragstyp BGB-Bauvertrag - sinnvolle Alternative zur VOB/B 9.15 Anordnungsrecht des Auftraggebers/Bestellers - Segen oder Fluch des Auftragnehmers? 9.16 Vergütungsanpassung bei Anordnungsrecht des Auftraggebers - Guter Preis bleibt guter Preis und schlechter Preis bleibt schlechter Preis 9.17 Einstweilige Verfügung - erleichterte Durchsetzung des zusätzlichen Vergütungsanspruchs? 9.18 Der Verbraucherbauvertrag - um was für einen Vertragstyp handelt es sich hierbei und wann liegt er vor? 9.19 Der Verbraucherbauvertrag - welche besonderen Schutzvorschriften und Hinweispflichten sind zu beachten? 9.20 Die neue HOAI 9.21 Verträge über digitale Produkte: Der gepflegte Rasen

9.9 Die Selbstvornahme: Das kann ich alles besser

Autor: Hoffmann

9.9.1 Beratungssituation

Mandant M betreibt einen Druckereibetrieb. Er hat kürzlich eine Maschine des Betriebs von R reparieren lassen, ist mit dem Ergebnis aber unzufrieden, die Maschine arbeite immer noch nicht richtig. Er meint, dass R es nicht richtig könne und er die Sache jetzt selbst in die Hand nehme.

9.9.2 Rechtliche Einordnung

Selbstvornahme

Anders als das Kaufrecht kennt das Werkvertragsrecht ein Recht des Bestellers zur Selbstvornahme sowie einen Anspruch auf Vorschuss (§ 634 Nr. 2, § 637 BGB). Der aus dem Recht zur Selbstvornahme resultierende Aufwendungsersatzanspruch knüpft an den Ablauf einer Nacherfüllungsfrist an. Auf die Frage des Vertretenmüssens und damit auf die Gründe für die Fristüberschreitung kommt es jedoch nicht an.

Fristsetzung