LAG Düsseldorf - Urteil vom 05.03.2024 14 Sa 1148/23
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; TzB § 4 Abs. 1;
Fundstellen:
NWB 2024, 775
ArbR 2024, 300
NZA-RR 2024, 357
StX 2024, 445
NZA 2024, 1080
DB 2024, 2298
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 23.10.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1687/23
Anspruch des Arbeitnehmers auf eine tarifliche Inflationsausgleichsprämie; Rechtmäßigkeit der Ausnahme altersbedingter scheidender Mitarbeiter und Teilzeitbeschäftigter von der Inflationsausgleichsprämienregelung
LAG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2024 - Aktenzeichen 14 Sa 1148/23
DRsp Nr. 2024/7228
Anspruch des Arbeitnehmers auf eine tarifliche Inflationsausgleichsprämie; Rechtmäßigkeit der Ausnahme altersbedingter scheidender Mitarbeiter und Teilzeitbeschäftigter von der Inflationsausgleichsprämienregelung
1. Die Tarifvertragsparteien dürfen mit der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie neben der Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise die weiteren Ziele verfolgen, die zum Auszahlungszeitpunkt geleistete Arbeit zu vergüten und zukünftige Betriebstreue zu belohnen. Die Verknüpfung mit weiteren Zielen steht der Steuerprivilegierung des § 3 Nr. 11c EStG nicht entgegen, wenn diese dem Zweck der Abmilderung der erhöhten Verkaufspreise nicht zuwiderlaufen.2. Es liegt kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1GG vor, wenn die Tarifvertragsparteien Arbeitnehmer, die sich am Stichtag in der Passivphase der Altersteilzeit befunden haben, von der Zahlung einer derartigen Inflationsausgleichsprämie ausnehmen.3. Eine Ausnahme für Arbeitnehmer in der Passivphase der Altersteilzeit kann bei einer derartigen Inflationsausgleichsprämie mittelbar benachteiligend wegen des Alters und wegen der Teilzeittätigkeit sein, ist aber durch die Ziele der Vergütung der Arbeit zum Auszahlungszeitpunkt und der Belohnung der zukünftigen Betriebstreue gerechtfertigt.
Tenor
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