3.7 Ausschlagung einer Erbschaft - Folgen

Autor: Christ

3.7.1 Beratungssituation

Mandantin S möchte sich von Ihnen im Zusammenhang mit dem Tod ihres körperlich behinderten Neffen N beraten lassen. Sie meint, sie sei Alleinerbin ihres Neffen N. Sie hatte ihn seit dem Tod ihrer Schwester, der Mutter von N, jahrelang gepflegt. Der Vater von N war schon verstorben, als N drei Jahre alt war. Er war nicht verheiratet oder verpartnert, hat keine Kinder und keine Geschwister. N ist Ende letzten Jahres verstorben. Er war Eigentümer einer Eigentumswohnung, in der er auch bis zu seinem Tod gelebt hat. Im selben Gebäude befinden sich noch zwei weitere Eigentumswohnungen, die S gehören und von ihr und ihrer Familie bewohnt werden. Die Familie ist sich einig, dass S alles erhalten soll. Aber N hat kein Testament errichtet. Neben S gibt es mütterlicherseits keine weiteren Tanten/Onkel, väterlicherseits gibt es den Onkel O. O hat ein nichteheliches erwachsenes Kind, zu dem er ein äußerst schlechtes Verhältnis hat. O will den Nachlass nicht, er ist der Meinung, S habe den Nachlass von N verdient, weil sie N wie einen Sohn gepflegt habe. Sein Kind wirft ihm diese Haltung vor, er sei zu gutmütig, es meint, er solle auf seinem Erbe bestehen.

Den Nachlass schätzt S auf einen Wert von 400.000 €.

3.7.2 Rechtliche Einordnung