LG Düsseldorf, vom 25.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 510/15
Begriff der rügelosen Einlassung i.S. von Art. 24 S. 1 LugÜPflichten eines mit der juristischen Prüfung einer Kapitalanlage beauftragten Rechtsanwalts
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2018 - Aktenzeichen 9 U 179/16
DRsp Nr. 2018/18679
Begriff der rügelosen Einlassung i.S. von Art. 24 S. 1 LugÜPflichten eines mit der juristischen Prüfung einer Kapitalanlage beauftragten Rechtsanwalts
1. Von einer Einlassung auf das Verfahren i.S. von Art. 24 LugÜ ist auszugehen, wenn der Beklagte die Zuständigkeitsrüge nicht spätestens in der Stellungnahme erhebt, die nach dem innerstaatlichen Prozessrecht als das erste Verteidigungsvorbringen vor dem angerufenen Gericht anzusehen ist. Da insoweit vor den deutschen Zivilgerichten keine mündliche Verhandlung zur Hauptsache erforderlich ist, ist bereits die rügelose Einlassung in der Klageerwiderung zuständigkeitsbegründend.
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