OLG Düsseldorf - Urteil vom 12.03.2018
9 U 179/16
Normen:
LugÜ Art. 3 Abs. 1; LugÜ Art. 24; LugÜ Art. 64 Abs. 2; BGB § 280 Abs. 1; EStG § 36; EStG § 50d Abs. 1;
Fundstellen:
DStR 2019, 758
DStRE 2020, 116
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 25.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 510/15

Begriff der rügelosen Einlassung i.S. von Art. 24 S. 1 LugÜPflichten eines mit der juristischen Prüfung einer Kapitalanlage beauftragten Rechtsanwalts

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2018 - Aktenzeichen 9 U 179/16

DRsp Nr. 2018/18679

Begriff der rügelosen Einlassung i.S. von Art. 24 S. 1 LugÜ Pflichten eines mit der juristischen Prüfung einer Kapitalanlage beauftragten Rechtsanwalts

1. Von einer Einlassung auf das Verfahren i.S. von Art. 24 LugÜ ist auszugehen, wenn der Beklagte die Zuständigkeitsrüge nicht spätestens in der Stellungnahme erhebt, die nach dem innerstaatlichen Prozessrecht als das erste Verteidigungsvorbringen vor dem angerufenen Gericht anzusehen ist. Da insoweit vor den deutschen Zivilgerichten keine mündliche Verhandlung zur Hauptsache erforderlich ist, ist bereits die rügelose Einlassung in der Klageerwiderung zuständigkeitsbegründend.