BEEG
Stand: 19.12.2022
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates, BGBl. I S. 2510

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - Inhaltsverzeichnis

BEEG ( Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz )

FNA : 85-5

Fassung vom 27.01.2015

Zuletzt geändert durch:
Gesetz zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates vom 19.12.2022 (BGBl. I S. 2510)

Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1 Elterngeld
§ 1 Berechtigte
§ 2 Höhe des Elterngeldes
§ 2 a Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
§ 2 b Bemessungszeitraum
§ 2 c Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit
§ 2 d Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
§ 2 e Abzüge für Steuern
§ 2 f Abzüge für Sozialabgaben
§ 3 Anrechnung von anderen Einnahmen
§ 4 Bezugsdauer, Anspruchsumfang
§ 4 a Berechnung von Basiselterngeld und Elterngeld Plus
§ 4 b Partnerschaftsbonus
§ 4 c Alleiniger Bezug durch einen Elternteil
§ 4 d Weitere Berechtigte
Abschnitt 2 Verfahren und Organisation
§ 5 Zusammentreffen von Ansprüchen
§ 6 Auszahlung
§ 7 Antragstellung
§ 8 Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen
§ 9 Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers
§ 10 Verhältnis zu anderen Sozialleistungen
§ 11 Unterhaltspflichten
§ 12 Zuständigkeit; Bewirtschaftung der Mittel
§ 13 Rechtsweg
§ 14 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 3 Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 15 Anspruch auf Elternzeit
§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit
§ 17 Urlaub
§ 18 Kündigungsschutz
§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit
§ 20 Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte
§ 21 Befristete Arbeitsverträge
Abschnitt 4 Statistik und Schlussvorschriften
§ 22 Bundesstatistik
§ 23 Auskunftspflicht; Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt
§ 24 Übermittlung von Tabellen mit statistischen Ergebnissen durch das Statistische Bundesamt
§ 24 a Übermittlung von Einzelangaben durch das Statistische Bundesamt
§ 24 b Elektronische Unterstützung bei der Antragstellung
§ 25 Datenübermittlung durch die Standesämter
§ 26 Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches
§ 27 Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
§ 28 Übergangsvorschrift