9.5 Der Verbrauchsgüterkauf: Der (auch) betrieblich genutzte Pkw

Autor: Hoffmann

9.5.1 Beratungssituation

Der Mandant - Architekt - schafft sich einen betrieblichen Pkw an. Er nutzt das Fahrzeug auch privat. Laut Kaufvertrag sind einige Gewährleistungsrechte ausgeschlossen, so dass sich der Verkäufer weigert, einen nach einigen Monaten eingetretenen Schaden zu beheben.

9.5.2 Rechtliche Einordnung

Verbraucher

Die §§ 474 - 479 BGB schützen Verbraucher besonders. So können Gewährleistungsrechte nicht abbedungen werden. Verbraucher ist nach der gesetzlichen Definition jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Damit eine Person als Verbraucher eingestuft wird, muss sie das Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken vorgenommen haben. Ob das Rechtsgeschäft privater oder gewerblicher Art ist, entscheidet nicht der innere Wille des Handelnden, sondern der Inhalt des Rechtsgeschäfts, der durch Auslegung zu ermitteln ist, in die erforderlichenfalls Begleitumstände einzubeziehen sind.8 Dies kann sich u.U. dort schwierig darstellen, wo privater und gewerblicher Bereich nicht immer eindeutig abgrenzbar sind.

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