8.7 Die geschönte Bilanz

Autor: Beuck

8.7.1 Beratungssituation

Der Mandant kommt in einer wirtschaftlich schwierigen Situation zu Ihnen und bittet Sie um "positive" Darstellung der Unternehmenszahlen zur Vorlage bei Dritten.

8.7.2 Rechtliche Einordnung

Haftung des Steuerberaters

Die Grenze zu einer fehlerhaften Bewertung ist dann überschritten, wenn in der Bilanz einzelne Posten willkürlich über- bzw. unterbewertet oder auch gänzlich weggelassen werden. Die Haftung des Steuerberaters für fehlerhafte Bewertungen kann entweder aus eigenen vertraglichen Ansprüchen des Dritten oder im Rahmen einer Annexhaftung auf Grundlage des zwischen dem Mandanten und dem Steuerberater geschlossenen Vertrags begründet werden.

Eigene vertragliche Ansprüche des Dritten