Autoren: Godendorff/Krause |
Die Eltern von Herrn Niemann sind betagt. Bisher wurden sie von seiner Schwester, dem weiteren Kind seiner Eltern betreut. Der Schwester wird es nun zu viel, weshalb der Umzug der Eltern in ein Pflegeheim ansteht. Herr Niemann befürchtet, nun für die Heimkosten in Anspruch genommen zu werden.
Grundlage des Anspruchs auf Elternunterhalt ist §
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