3.9 Erbenhaftung

Autor: Christ

3.9.1 Beratungssituation

Der Mandant M beauftragt Sie stolz mit der Erstellung seiner Erbschaftsteuererklärung. Er ist von seinem alleinstehenden, kinderlosen Onkel O zum Alleinerben bestellt worden. Nach seinen Angaben besteht der Nachlass aus einem Grundstück mit einem Verkehrswert von 500.000 €. Allerdings lastet auf diesem Grundstück eine Grundschuld für ein von der Bank X gewährtes Darlehen i.H.v. 400.000 €, von dem bislang 20.000 € getilgt wurden. In dem ersten Gespräch bitten Sie ihn, die weiteren zum Nachlass gehörenden Gegenstände wie Bankkonten, Wertpapiere, Schulden u.Ä. zusammenzustellen, um die Erbschaftsteuererklärung richtig erstellen zu können. Im zweiten Gespräch ist M schon nicht mehr ganz so stolz, denn er musste feststellen, dass O zwar mehrere Bankkonten besitzt, diese sich aber mit insgesamt 80.000 € im Minus befinden. Außerdem hat der Erblasser von seiner Bekannten B ein Privatdarlehen i.H.v. 70.000 € erhalten, von dem bislang lediglich 3.000 € getilgt wurden. Weitere Vermögensbestandteile konnte er nicht ermitteln. Mithin stellt sich der Nachlass wie folgt dar:

Aktiva

Grundstück 500.000 €

Summe Aktiva: 500.000 €

Passiva

Darlehen bei der Bank X (ohne Berücksichtigung der Zinsverpflichtung): 380.000 €

Überziehungskredite Bankkonten: 80.000 €

Privatdarlehen bei B (ohne Berücksichtigung der Zinsverpflichtung): 67.000 €