Autoren: Godendorff/Krause |
In der Beratungssituation stellen sich ggf. auch unterhaltsrechtliche Fragen:
Im Unterhaltsrecht sind drei Fragen zu klären:
1. | Wem steht Unterhalt zu? |
2. | In welcher Höhe wird Unterhalt geschuldet? |
3. | Wie lange ist Unterhalt zu zahlen? |
Der Kreis der potentiell Unterhaltsberechtigten ist gesetzlich geregelt. Es sind die leiblichen und die adoptierten Kinder, der Ehegatte und der nichteheliche, das gemeinsame Kind betreuende Partner sowie die eigenen Eltern.
Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts ist das Kernproblem des Unterhaltsrechts.
Hinsichtlich der Dauer gilt, dass Kindesunterhalt grundsätzlich bis zur beruflichen Selbständigkeit zu zahlen ist, Ehegattenunterhalt bis zu einem Zeitpunkt nach der Scheidung, der in Abhängigkeit vor allem von der Dauer der Ehe steht. Der nichteheliche Partner hat Anspruch auf Unterhalt für eine gewisse Zeit, die in Abhängigkeit vom Alter der gemeinsamen Kinder steht, §
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