7.1 Immobilienrecht - Die Funktion des Grundbuchs

Autoren: Mettler/Özdemir

7.1.1 Beratungssituation

Ein Mandant hat mit einem Veräußerer einen notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück abgeschlossen. Er möchte wissen, ob er durch Vertragsabschluss bereits Eigentümer geworden ist.

7.1.2 Rechtliche Einordnung

Publizitätsgrundsatz

Jede rechtsgeschäftliche Änderung an Grundstücksrechten bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung im Grundbuch.

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle wichtigen Informationen zu einem Grundstück oder einer Immobilie festgehalten werden. Hier werden u.a. der Eigentümer des Grundstücks oder der Immobilie, etwaige Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden sowie weitere Rechte und Lasten eingetragen.