BAG - Urteil vom 23.03.2016
7 AZR 827/13
Normen:
TV-L § 33 Abs. 2 S. 1; SGG § 84 Abs. 1 S. 1; TzBfG § 21; TzBfG § 15 Abs. 2; TzBfG § 17 S. 1; SGB VI § 43 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
LAG Berlin-Brandenburg, vom 24.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 1783/12
ArbG Brandenburg, vom 16.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 494/12

Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses trotz Zustellung des Rentenbescheides

BAG, Urteil vom 23.03.2016 - Aktenzeichen 7 AZR 827/13

DRsp Nr. 2017/7760

Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses trotz Zustellung des Rentenbescheides

Das Arbeitsverhältnis wird trotz Zustellung des Rentenbescheids nicht nach § 33 Abs. 2 Satz 1 TV-L beendet, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der Frist des § 84 SGG Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegt und den Arbeitgeber hierüber alsbald unterrichtet, er den Rentenantrag vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG zurücknimmt oder einschränkt und dem Arbeitgeber dies innerhalb der Klagefrist nach §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG mitteilt.

Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Juli 2013 - 4 Sa 1783/12 - wird zurückgewiesen.

Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.

Normenkette:

TV-L § 33 Abs. 2 S. 1; SGG § 84 Abs. 1 S. 1; TzBfG § 21; TzBfG § 15 Abs. 2; TzBfG § 17 S. 1; SGB VI § 43 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Beendigung des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses nach § 33 Abs. 2 TV-L aufgrund der Bewilligung einer unbefristeten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.