9.14 Neuer Vertragstyp BGB-Bauvertrag - sinnvolle Alternative zur VOB/B

Autor: Becker

9.14.1 Beratungssituation

Der Mandant fragt den Steuerberater, ob er bei der Vertragsgestaltung Alternativen zu der VOB/B hat. Er habe gehört, dass es einen neuen Vertrag im BGB gibt, der auf Handwerker oder Bauunternehmer besser zugeschnitten sein soll. Darf er den ohne weiteres "verwenden", was muss er beachten?

9.14.2 Rechtliche Einordnung

Im Gesetz ist der Bauvertrag derzeit in Abgrenzung zu einem Werkvertrag nicht legal definiert. Mit dem neu eingeführten § 650a BGB wird zur Klarstellung eine Sondernorm für den Bauvertrag in Abgrenzung zum Werkvertrag eingeführt.

Der Bauvertrag

§ 650a BGB

(1) Ein Bauvertrag ist ein Vertrag über die Herstellung, die Wiederherstellung, die Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon. Für den Bauvertrag gelten ergänzend die folgenden Vorschriften dieses Kapitels.

(2) Ein Vertrag über die Instandhaltung eines Bauwerks ist ein Bauvertrag, wenn das Werk für die Konstruktion, den Bestand oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung ist.

Merkmale