FNA : 303-20
Fassung vom 12.12.2007
Inkrafttreten der Fassung: 01.07.2008
Zuletzt geändert durch:Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 10.03.2023 (BGBl. I Nr. 64)
Inhaltsverzeichnis Teil 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriff der Rechtsdienstleistung § 3 Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen § 4 Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht § 5 Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit Teil 2 Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen § 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen § 7 Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften § 8 Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen § 9 Untersagung von Rechtsdienstleistungen Teil 3 Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen § 10 Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde § 11 Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen § 11 a (weggefallen) § 12 Registrierungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung § 13 Registrierungsverfahren; Verordnungsermächtigung § 13 a Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen gegenüber Privatpersonen § 13 b Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen für Verbraucher
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