Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 14. Januar 2022 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
2.Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das vorbezeichnete Urteil im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
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