I. Gemäß §§ 117 Abs. 3, 68 Abs. 3 S. 2 FamFG wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, von weiteren Verfahrensschritten abzusehen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden und die Beschwerde zurückzuweisen.
II. Schriftsätze können eingereicht werden bis zum 14.02.2020.
III. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf Freitag, den 28.02.2020, 9.15 Uhr, Raum 354, Gerichtsgebäude D, Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main
I.
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