AG Arnsberg, vom 01.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 12 C 75/18
LG Arnsberg, vom 16.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 S 110/18
Zustandekommen eines Vertrags über die Nutzung eines Fahrzeugabstellplatzes zwischen dem Betreiber eines privaten Parkplatzes und dem Fahrzeugführer durch Annahme des als Realofferte in der Bereitstellung des Parkplatzes liegenden Angebots durch das Abstellen des Fahrzeugs; Bestehen eines Anscheinsbeweises hinsichtlich Fahrzeughalter als Fahrzeugführer
BGH, Urteil vom 18.12.2019 - Aktenzeichen XII ZR 13/19
DRsp Nr. 2020/1852
Zustandekommen eines Vertrags über die Nutzung eines Fahrzeugabstellplatzes zwischen dem Betreiber eines privaten Parkplatzes und dem Fahrzeugführer durch Annahme des als Realofferte in der Bereitstellung des Parkplatzes liegenden Angebots durch das Abstellen des Fahrzeugs; Bestehen eines Anscheinsbeweises hinsichtlich Fahrzeughalter als Fahrzeugführer
a) Zwischen dem Betreiber eines privaten Parkplatzes und dem Fahrzeugführer kommt ein Vertrag über die Nutzung eines Fahrzeugabstellplatzes zustande, indem der Fahrzeugführer das als Realofferte in der Bereitstellung des Parkplatzes liegende Angebot durch das Abstellen des Fahrzeugs annimmt (Fortführung von BGH Urteil vom 18. Dezember 2015 - V ZR 160/14 - NJW 2016, 863).b) Verstößt der Fahrzeugführer gegen die Parkbedingungen und verwirkt er dadurch eine Vertragsstrafe ("erhöhtes Parkentgelt"), haftet der Halter des Fahrzeugs hierfür nicht.c) Ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Fahrzeughalter auch der Fahrzeugführer ist, besteht nicht.d) Den Fahrzeughalter, den der Betreiber eines unentgeltlichen Parkplatzes als Fahrzeugführer auf ein "erhöhtes Parkentgelt" in Anspruch nimmt, trifft jedoch eine sekundäre Darlegungslast. Um seine Fahrereigenschaft wirksam zu bestreiten, muss er vortragen, wer als Nutzer des Fahrzeugs im fraglichen Zeitpunkt in Betracht kommt.
Tenor
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsfragen in der Steuerberatung" abrufen.
Testen Sie "Rechtsfragen in der Steuerberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.