2.11 Unterstützung zum Nulltarif - Familiäre Mitarbeit

Autor: Gahle

2.11.1 Beratungssituation

Der Unternehmermandant ist auf Unterstützung im Betrieb angewiesen, kann sich aber keinen Arbeitnehmer mit "normalen" Vergütungsvorstellungen leisten. Daher kommt er auf die Idee, dass seine Ehefrau kostenlos im Unternehmen mitarbeiten könnte. Er fragt Sie, ob das rechtlich zulässig ist.

2.11.2 Rechtliche Einordnung

Familienrechtliche Grundlage

Das Arbeitsverhältnis ist von der reinen familiären Mitarbeit abzugrenzen. Denn Letztere beruht nicht auf einer privatrechtlichen Vereinbarung, sondern auf den Vorschriften des Familienrechts und begründen keine arbeitnehmerähnliche persönliche Abhängigkeit.34 Dabei ist insbesondere an § 1619 BGB zu denken. Diese Vorschrift bestimmt, dass Kinder, solange sie dem elterlichen Hausstand angehören und von den Eltern erzogen oder unterhalten werden, verpflichtet sind, in einer ihren Kräften und ihrer Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

Hinweis

Die Mithilfe darf die Ausbildung und berufliche Entwicklung des Kindes nicht gefährden.35 Im Übrigen sind bei Mitwirkung eines Minderjährigen die Vorschriften des JArbSchG zu beachten, soweit er nicht nur gelegentlich geringfügige Hilfe leistet, vgl. § 1 JArbSchG.