2.14 Ende gut, alles gut? - Kündigung

Autor: Gahle

2.14.1 Beratungssituation

Der Mandant möchte einen Mitarbeiter aus wirtschaftlichen Gründen entlassen. Ihm wäre es am liebsten, wenn Sie sich um die Kündigung kümmern.

2.14.2 Rechtliche Einordnung

Privatautonomie und deren Grenzen

Aus dem Grundsatz der Privatautonomie folgt auch das Recht, sich von einem geschlossenen Vertrag wieder lösen zu dürfen. Allerdings macht das Gesetz hiervon aus sozialen Erwägungen einige Ausnahmen. So können z.B.

Schwangere und junge Mütter bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung (§ 17 MuSchG),49

in Elternzeit befindliche Beschäftigte (§ 18 BEEG)49a oder aber

Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte (§ 168 SGB IX) sowie