2.15 Wenn es ums Geld geht - Lohn

Autor: Gahle

2.15.1 Beratungssituation

Der Mandant wendet sich an Sie und will wissen, wie viel er seinen Arbeitnehmern mindestens zahlen muss.

2.15.2 Rechtliche Einordnung

Grenzen freier Verhandelbarkeit

Als Ausfluss des Grundsatzes der Privatautonomie kann die Vergütung von den Parteien grundsätzlich nach eigenem Gutdünken festgelegt werden. In der Praxis existieren allerdings zahlreiche Schranken.

Beispiele

Verbindliche Vergütungsvorgaben können sich u.a. ergeben aus:

Tarifvertrag: Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag mit Vergütungsvorgaben Anwendung, so sind diese zu beachten.

Mindestlohnvorschriften: Ein Mindestvergütungsanspruch kann sich aus gesetzlichen Vorschriften wie z.B. dem MiLoG ergeben.

Gleichbehandlungsgrundsatz: Gemäß § 7 Abs. 2 AGG sind Regelungen, die einen Beschäftigten aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität gegenüber anderen Mitarbeitern benachteiligen, unwirksam.