3.13 Späte Erbauseinandersetzung - welche Werte sind zu berücksichtigen?

Autor: Christ

3.13.1 Beratungssituation

Die Geschwister A und B haben ihre 20.11.2014 verstorbene Mutter zu gleichen Teilen beerbt. Zum Nachlass gehören zwei Grundstücke. Das Grundstück 1 hatte zum 20.11.2014 einen Verkehrswert von 900.000 €, das Grundstück 2 einen Verkehrswert von 300.000 €. Zum 01.02.2023 wollen die beiden Geschwister die Erbengemeinschaft auflösen. Das Grundstück 1 hat nunmehr einen Verkehrswert von 1.200.000 €, das Grundstück 2 einen Verkehrswert von 400.000 €. Im Rahmen der Auflösung der Erbengemein-schaft soll A das Grundstück Nr. 1 erhalten und B das Grundstück Nr. 2. Zugleich verpflichtet sich A, der B einen Ausgleich zu zahlen. Dabei stellt sich die Frage, ob für die Berechnung der Ausgleichszahlung die Grundstückswerte zum Todestag oder der aktuelle Verkehrswert heranzuziehen sind.

3.13.2 Rechtliche Einordnung