7.10 Die Sicherungsrechte an Grundstücken - Grundpfandrechte

Autor: Mettler

7.10.1 Beratungssituation

Ein Mandant möchte wissen, welche Grundpfandrechte es gibt und welche Funktion diese haben.

7.10.2 Rechtliche Einordnung

Das Gesetz selbst kennt den Begriff "Grundpfandrecht" nicht. Er hat sich als zusammenfassende Bezeichnung für die im Gesetz geregelten Rechtsinstitute der Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld gebildet. Diesen beschränkten dinglichen Rechten ist gemeinsam, dass sich der Berechtigte eine Geldforderung im Fall ihrer Nichterfüllung aus dem belasteten Grundstück im Wege der Zwangsvollstreckung befriedigen kann.13 Die Eigenart der Grundpfandrechte ergibt sich aus dem Wortlaut der §§ 1113, 1191 und 1199 BGB, wo es übereinstimmend heißt, dass eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu bezahlen ist. Diese Formulierung kann nicht wörtlich genommen werden. Gemeint ist, dass die Substanz und/oder die Nutzungen des Grundstücks notfalls zwangsweise zugunsten des Berechtigten verwertet werden können, und zwar die Substanz im Wege der Zwangsversteigerung, die Nutzung im Wege der Zwangsverwaltung.