7.8 Die Übereignung von Grundstücken - Die Auflassung

Autor: Mettler

7.8.1 Beratungssituation

Ein Mandant hat an einen Nachbarn ein Grundstück mit notariellem Kaufvertrag veräußert und daraufhin dem zuständigen Grundbuchamt mitgeteilt, man solle das Eigentum auf den Nachbarn übertragen. Das Grundbuchamt weigert sich. Er fragt Sie um Rat.

7.8.2 Rechtliche Einordnung

Funktion der Auflassung