8.10 Kapitalmaßnahmen zur Abwendung der Insolvenz

Autor: Beuck

8.10.1 Beratungssituation

Der Mandant berichtet Ihnen von einer sich verschlechternden finanziellen Situation und bittet insoweit um Ihre Hilfe zur Abwendung der Insolvenz.

8.10.2 Rechtliche Einordnung

Zur Abwendung einer möglichen wirtschaftlichen Krise bieten sich dem Mandanten unterschiedliche betriebswirtschaftliche und finanzielle Ansätze. Betriebswirtschaftliche Überarbeitungen des unternehmerischen Konzepts des Mandanten, wie beispielsweise die Akquirierung neuer Kunden, die Veränderung des Produktportfolios oder sonstige strukturverändernde Maßnahmen, stellen zwar einen bedeutenden Betrag zur Abwendung der Krise dar, jedoch sind sie von dem Einsatz und der Veränderungsbereitschaft des Mandanten abhängig und entziehen sich gänzlich der steuerberatenden Tätigkeit. Der Steuerberater hingegen kann vielmehr Denkanstöße im Rahmen einer finanziellen Neupositionierung des Unternehmens geben.

Kapitalerhöhung

Nicht nur bei Kapitalgesellschaften, sondern auch bei Personengesellschaften wie der GbR verbessert die Generierung von neuem Kapital die finanzielle Situation des Unternehmens. Bei Kapitalgesellschaften findet dieses regelmäßig durch eine Erhöhung des Eigenkapitals statt. Denkbar sind aber auch Gesellschafterdarlehen oder der Aufbau der Kapitalrücklage.