Autor: Mettler |
Ein Mandant möchte ein vermietetes Hausgrundstück erwerben und fragt, wie sich der Erwerb auf bestehende Mietverhältnisse auswirken würde.
Es gilt § 566 BGB. Mit der Eintragung ins Grundbuch tritt der Käufer anstelle des Verkäufers mit allen Rechten und Pflichten in das bzw. die bestehenden Mietverhältnisse ein. Der Abschluss eines neuen Mietvertrags zwischen dem Käufer und dem Mieter ist nicht erforderlich und kann auch nur im Einvernehmen erfolgen, also bei Mitwirkung des Mieters. Ein Rechtsanspruch des Käufers auf Abschluss eines neuen Mietvertrags besteht nicht. Grundsätzlich ist der Käufer damit an alle mit dem Mieter getroffene Vereinbarungen gebunden. Vor dem Erwerb eines vermieteten Grundstücks sollten daher etwaig bestehende Mietverträge eingehend geprüft werden.
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