BSG - 21.04.1993 (11 RAr 67/92)
I. Streitig ist, ob der Kläger einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) für die Zeit ab 29. August 1988 hat. Der Kläger war bis 1983 als Elektroinstallateur beschäftigt und danach arbeitslos. Nach Erschöpfung des [...]