BGH - Urteil vom 26.04.1994 (XI ZR 97/93)
'Im Fall der Hinterlegung zugunsten mehrerer Gläubiger steht dem wirklichen Inhaber des Rechts gegen die anderen Prätendenten ein materiellrechtlicher Anspruch aus § 812 BGB auf Einwilligung in die Freigabe zu (BGHZ [...]