BGH - Urteil vom 03.12.2003 (VIII ZR 168/03)
Die Kläger waren im Jahr 1998 Mieter einer Wohnung in B., A.. Mit Wirkung vom 1. Januar 2000 erwarb der Beklagte das Eigentum an dieser Wohnung. Im Oktober 2000 teilte die damalige Wohnungsverwaltung den Klägern mit, [...]