Angenommen, den Arbeitnehmern soll ein höheres Gehalt zuteilwerden, aber das soll nicht unbedingt für alle Zeit Bestand haben – z.B. nicht mehr bei einer wirtschaftlichen Flaute. Für solche Fälle ist es möglich, einen Widerrufsvorbehalt in den Vertrag einzubringen.
Solche arbeitsrechtlichen Widerrufsvorbehalte erlauben dem Arbeitgeber, vertraglich zugesicherte Leistungen – auch etwa eine Gehaltserhöhung – zu widerrufen. Eine sorgfältige Ausgestaltung ist dabei ganz entscheidend. Der neue Beitrag zum Gehalt auf Widerruf macht Sie mit den Anforderungen und Fallstricken vertraut.
Der Erwerb eines vermieteten Hausgrundstücks ist oft eine vielversprechende Investition. Aber welche Verträge können einfach übernommen werden und unter welchen Bedingungen ist es günstiger neue abzuschließen? Was zu beachten ist, finden Sie im aktualisierten Beitrag zum Mietverhältnis in der Grundstücksveräußerung.
Weiterhin viel Erfolg bei der Beratung außerhalb des Steuerrechts!
Stephan Kindgen
Produktmanager Steuern