Ihre Mandanten möchten sich scheiden lassen, aber keinen „Ehekrieg“ vor Gericht riskieren. Daher bitten sie Sie als befreundeten Steuerberater, eine entsprechende Scheidungsfolgenvereinbarung zu formulieren, doch ist das überhaupt mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz vereinbar? Mit dem neuen Beitrag zu Freundschaftsdiensten kennen Sie die Fallstricke, die Sie in dieser Situation umgehen müssen und wissen, wann anwaltliche Hilfe unumgänglich ist.
Effiziente HR-Prozesse sollen im mittelständischen Unternehmen Ihres Mandanten rechtssicher gestaltet werden, dabei müssen DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz beachtet und sämtliche Mitarbeiterdaten entsprechend verarbeitet werden. Lesen Sie im aktuellen Beitrag zum Arbeitnehmerdatenschutz, welche Hilfen Sie Ihrem Mandanten an die Hand geben können, damit nichts übersehen wird.
Weiterhin viel Erfolg bei der Beratung außerhalb des Steuerrechts!
Stephan Kindgen
Produktmanager Steuern