Aktuell im April 2024


Seit dem 01.01.2024 gilt mit dem MoPeG auch für Personenhandelsgesellschaften ein Beschlussmängelrecht, wie vorher schon für Aktiengesellschaften: Ein Beschluss ist anfechtbar und nur in Ausnahmefällen nichtig. Eine Ausnahme bilden GbRs, hier ist ein Vertrag notwendig Beschlussmängelstreitigkeiten.

Auch bei den Gesellschafterrechten hat sich zum 01.01.2024 etwas geändert: Bei der „Einheits-GmbH & Co. KG“ werden in der Gesellschafterversammlung der KG diese seitdem durch die Kommanditisten wahrgenommen, wodurch ein Widerspruch in der gesetzlichen Situation endlich aufgelöst ist Die Errichtung einer Einheitsgesellschaft.


Wichtige überarbeitete und neue Beratungssituationen:



Weiterhin viel Erfolg bei der Beratung außerhalb des Steuerrechts!


Stephan Kindgen
Produktmanager Steuern