(1) Als monatlicher Bedarf gelten für Auszubildende in
1. Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs 442 Euro, 2. Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen 475 Euro.
1. bei seinen Eltern wohnt, um monatlich | 59 Euro, |
2. nicht bei seinen Eltern wohnt, um monatlich | 380 Euro. |
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