Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis dürfen niedergeschlagen werden, wenn zu erwarten ist, dass 1. die Erhebung keinen Erfolg haben wird oder 2. die Kosten der Erhebung außer Verhältnis zu dem zu erhebenden Betrag stehen werden.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|