(1) Allgemeine Verhältniszahlen werden für folgende Arztgruppen bestimmt: 1. Anästhesisten; 2. Augenärzte; 3. Chirurgen; 4. Frauenärzte; 5. HNO-Ärzte; 6. Hautärzte; 7. An der fachärztlichen Versorgung teilnehmende Internisten (gemäß §
|
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|