§ 6 BedplanR
FNA: 8230-25-12
Fassung vom: 15.02.2007
Stand: 01.09.2024
zuletzt geändert durch:
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Aufnahme bisher unbeplanter Arztgruppen und Übergangsregelung, BAnz. AT 21.09.2012 B4 vom 06.09.2012

§ 6 BedplanR Planungskategorien

§ 6 Planungskategorien

BedplanR ( Bedarfsplanungs-Richtlinie )

Für die Feststellung der Allgemeinen Verhältniszahlen und die Überversorgung werden die Planungsbereiche folgenden raumordnungsspezifischen Planungskategorien zugeordnet: 1. Regionstyp 1 (Agglomerationsräume) 1Im Regionstyp 1 werden Regionen zusammengefasst, die Oberzentren mit einer Größenordnung von über 300 000 Einwohnern - oder eine Bevölkerungsdichte um oder über 300 E/qkm haben. 2Im Einzelnen werden folgende Regionen untergliedert:

Ordnungs-Nr. 1 Kernstädte im Regionstyp 1: Dies sind kreisfreie Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern.
Ordnungs-Nr. 2 Hochverdichtete Kreise im Regionstyp 1: Dies sind solche mit einer Dichte von 300 E/qkm und mehr.
Ordnungs-Nr. 3 Verdichtete Kreise im Regionstyp 1: Dies sind Kreise mit einer Dichte von 150 E/qkm und mehr, jedoch unter 300 E/qkm.
Ordnungs-Nr. 4 Ländliche Kreise im Regionstyp 1: Dies sind Kreise und Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 E/qkm.

2. Regionstyp 2 (verstädterte Räume): 1Der Regionstyp 2 umfasst Regionen mit Oberzentren über 100 000 Einwohnern - oder einer Bevölkerungsdichte von über 150 E/qkm bei einer Mindestdichte von 100 E/qkm, die nicht Agglomerationsräume sind. 2Diese Regionen werden gegliedert in:

Ordnungs-Nr. 5 Kernstädte im Regionstyp 2: Dies sind kreisfreie Städte von über 100 000 Einwohnern.
Ordnungs-Nr. 6