1 Elternunterhalt

Autoren: Mainz-Kwasniok/Klatt

1.1 Materiellrechtliche Grundlagen

Die Rente der Eltern reicht für häusliche Pflege oder gar Heimpflege selten aus, auch mit Hilfe der "Grundsicherung" nach §§  41 ff. SGB XII und des Pflegegeldes der Pflegekasse bleibt häufig eine Unterdeckung. Wenn die Ersparnisse verbraucht und alle Geschenke der letzten zehn Jahre zurückgefordert sind, kommt es aus Sicht der nachfolgenden Generation zum sogenannten "Elternunterhalt". Ausgangspunkt hierfür sind die eigenen Ersparnisse und Einkünfte des Kindes - mittelbar auch die des Schwiegerkindes. Die potentiell Unterhaltspflichtigen werden "Sandwichgeneration" genannt: Wie bei einem Sandwich der Belag zwischen Toastbrotscheiben, so ist diese Generation eingeklemmt zwischen Unterhaltsforderungen ihrer eigenen Kinder und denjenigen ihrer pflegebedürftigen Eltern. Das Thema wird mit der demographischen Entwicklung und dem Anstieg von Pflegekosten immer bedeutsamer.

Die Rechtsprechung dazu konkretisiert sich seit einigen Jahren. Bis 1998 waren die allgemeinen Zivilabteilungen der Amtsgerichte und ihnen folgend in der zweiten Instanz die Landgerichte zuständig. Entscheidungen aus dieser Zeit entsprechen vielfach nicht mehr dem heutigen Denkansatz des Familiensenats des BGH. Eine gefestigte Elternunterhaltsrechtsprechung entwickelt sich seit etwa 2010. Die aktuelle BGH-Rechtsprechung muss jederzeit im Auge behalten werden, weil es noch einige offene Fragen gibt.

1.1.1 Verwandtschaft