Autoren: Kestler/Blusz/Rothmund/Hübner |
Unabhängig davon, ob einer oder mehrere Vermögensgegenstände übergeben werden und unabhängig davon, ob es sich um Privat- oder Betriebsvermögen handelt, sollte der Übergeber sich Folgendes gründlich überlegen:
Will ich mich jetzt oder erst bei meinem Ableben von meinem Besitz trennen? |
Zu welchen Bedingungen soll die Übergabe erfolgen? |
Eine besondere Rolle spielt natürlich auch die Frage, an wen welcher Vermögensgegenstand übergeben werden soll. Nicht selten wird hierüber auch nach erbschaft- und schenkungsteuerlichen Gesichtspunkten entschieden, um bestehende Freibeträge umfangreich ausnutzen zu können.
PraxistippUm herauszufinden, welche Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten und welche im Todesfall auf die nächste Generation übergehen sollen, empfiehlt es sich, ein möglichst detailliertes Bestandsverzeichnis zu erstellen. Erfolgt auch eine Bewertung der Gegenstände, können bestehende Freibeträge besser berücksichtigt werden. |
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