2.1 Steuerbelastung

Autoren: Kestler/Blusz/Rothmund/Hübner

Die Belastung mit Schenkung- und/oder Erbschaftsteuer ermittelt sich aus den Steuerklassen gem. §  15 ErbStG, den Freibeträgen gem. §  16 ErbStG sowie den Steuersätzen gem. §  19 ErbStG. In der Bemessungsgrundlage gibt es darüber hinaus eine Vielzahl von Freistellungen, die dem Steuerzugriff nicht unterfallen (siehe unten 2.2).

2.1.1 Steuerklassen

Es werden die folgenden drei Steuerklassen (§  15 ErbStG) unterschieden:

Steuerklasse I

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der Ehegatte und der Lebenspartner,

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die Kinder und Stiefkinder,

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die Abkömmlinge der in Nr. 2 genannten Kinder und Stiefkinder,

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die Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen;

Steuerklasse II

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die Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören,

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die Geschwister,

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die Abkömmlinge ersten Grads von Geschwistern,

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die Stiefeltern,

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die Schwiegerkinder,

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die Schwiegereltern,

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der geschiedene Ehegatte und der Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft;

Steuerklasse IIIAlle Erwerber, die nicht unter die Steuerklassen I und II fallen.