Autoren: Kestler/Blusz/Rothmund/Hübner |
Die Belastung mit Schenkung- und/oder Erbschaftsteuer ermittelt sich aus den Steuerklassen gem. § 15 ErbStG, den Freibeträgen gem. § 16 ErbStG sowie den Steuersätzen gem. § 19 ErbStG. In der Bemessungsgrundlage gibt es darüber hinaus eine Vielzahl von Freistellungen, die dem Steuerzugriff nicht unterfallen (siehe unten 2.2).
Es werden die folgenden drei Steuerklassen (§ 15 ErbStG) unterschieden:
Steuerklasse I
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Steuerklasse II
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Steuerklasse IIIAlle Erwerber, die nicht unter die Steuerklassen I und II fallen. |
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