2/10 Näheverhältnisse und Erbschleicherei (Stand 04/2022)

Autor: Grziwotz

Nicht nur, aber vermehrt, werden in der Weihnachtszeit und im Hinblick auf die Jahreswende Testamente errichtet und geändert. Erblasser versuchen damit mitunter nahezu verzweifelt, Zuneigung oder zumindest eine gewisse Zuwendung der begünstigten Personen zurückzubekommen. Dies betrifft zwischenzeitlich wohl kaum noch das klassische Geliebtentestament, mit dem meist verheiratete ältere Männer nicht nur (auch körperliche) Zuwendungen belohnen, sondern (nach der Formulierung in der Entscheidung des BGH) die begünstigte Frau auch "zur Fortsetzung des Verkehrs ... bestimmen" wollten.1) Nachdem aber (wiederum nach Meinung des BGH) die erotische Komponente in einer Beziehung nach mehreren Jahren "abflacht", wobei die Rechtsprechung hierzu keine genauen Zeiträume nennt, gibt es jedenfalls keine Vermutung mehr für den vorrangig "belohnenden" Charakter eines Testaments in einer derartigen Konstellation.