2/11.5 Tipps für die Beratungspraxis

Autor: Metz

Zeitplan

Gerade bei größeren und älteren Versorgungsbeständen muss die Umsetzung systematisch geplant werden. Abstimmungsprozesse mit Lebensversicherern und ggf. Arbeitnehmern sind rechtzeitig vorzunehmen. Rückwirkende Einzahlungen von Beiträgen (Zuschüssen) sind i.d.R. noch innerhalb eines Kalenderjahres möglich.

Tarifvertrag

In der Regel sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Freiberufler wie Ärzte (Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten u.a.) tariflich nicht gebunden. In vielen Muster-Arbeitsverträgen wird aber auf tarifliche Regelungen Bezug genommen. Diese Bezugnahme meist auf den "jeweiligen Tarifvertrag" kann auch Auswirkungen auf die Zuschusspflicht haben. Sieht der Tarifvertrag, auf den verwiesen wird, keine Zuschusspflicht bei Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung vor, so besteht auch bei fehlender Tarifbindung keine Zuschusspflicht, da tarifvertraglich von der Regelung der Zuschusspflicht im BetrAVG abgewichen werden kann.

Zuschusshöhe

Ein pauschaler Zuschuss bei Entgeltumwandlung - als eine Art arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung - erleichtert ggf. die Abwicklung und Lohnbuchhaltung. Der Arbeitgeber kann natürlich auch einen höheren Zuschuss als 15 % des umgewandelten Entgelts zahlen, muss aber die Obergrenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherungsfreiheit bei diesen höheren Zuschüssen beachten.

Umsetzungsmöglichkeiten