2/12.2 Welche Ziele verfolgt der Gesetzgeber?

Autorin: von Einem

Ziel des Gesetzes ist der Schutz besonders vulnerabler Personen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung in bestimmten Settings, wie beispielsweise Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, besonders hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gefährdet sind und ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe tragen. Hierzu zählen neben pflegebedürftigen Personen auch Menschen mit geistigen oder psychischen Behinderungen, da diese das strikte Einhalten von Hygiene- und Abstandsregeln aufgrund kognitiver Beeinträchtigungen häufig nicht eigenverantwortlich sicherstellen könnten.2)