Autorin: von Einem |
Ziel des Gesetzes ist der Schutz besonders vulnerabler Personen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung in bestimmten Settings, wie beispielsweise Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, besonders hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gefährdet sind und ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe tragen. Hierzu zählen neben pflegebedürftigen Personen auch Menschen mit geistigen oder psychischen Behinderungen, da diese das strikte Einhalten von Hygiene- und Abstandsregeln aufgrund kognitiver Beeinträchtigungen häufig nicht eigenverantwortlich sicherstellen könnten.2)
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