2/13.5 Ausnahme einer Nachversteuerung: Zwingende Gründe

Autoren: Blusz/Rothmund/Hübner

Eine Nachversteuerung tritt ausnahmsweise dann nicht ein, wenn der Erwerber aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert ist.

Zwingende Gründe für die Beendigung der Eigennutzung durch den Erwerber sind nach den Motiven des Gesetzgebers20)

beispielsweise der Eintritt der Pflegebedürftigkeit verbunden mit dem Umzug in ein Senioren- oder Pflegeheim oder auch sonstige gesundheitliche Gründe in der Person des Erwerbers, die die Fortsetzung der Eigennutzung der Wohnung ausschließen.21)

Wann im Einzelnen ein solcher Ausnahmegrund vorliegen soll, ist jedoch nicht immer unumstritten und war Gegenstand jüngster finanzgerichtlicher Entscheidungen.

2/13.5.1 Baumängel und Bandscheibenvorfälle