2/2.1 Die Neuregelungen zum 01.01.2020

Autor: Klatt

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz1)

ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten. Es entlastet Angehörige finanziell und enthält behindertenpolitische Neuregelungen. Art. 1 Angehörigen-Entlastungsgesetz sorgt für Änderungen, die sich im Wesentlichen auf den Elternunterhalt beziehen.

In der Vergangenheit mussten Eltern erwachsener Menschen mit Behinderung mit einem Betrag von 34,44 € im Monat an den Eingliederungshilfeleistungen ihres Kindes beteiligt werden. Dieser Unterhaltsbeitrag wurde zum 01.01.2020 vollständig gestrichen.

Des Weiteren werden Eltern von Zuzahlungen bei der Hilfe zur Pflege und der Hilfe zum Lebensunterhalt befreit, wenn ihr jeweiliges Jahreseinkommen unter 100.000 € liegt. Eine solche Regelung gab es bisher nur für die Grundsicherung. Liegt bei Eltern eines volljährigen Menschen mit Behinderung das Jahreseinkommen jeweils über der Grenze von 100.000 € brutto, ist für die vorgenannten Leistungen wie bisher ein geringer Unterhaltsbeitrag von 26,49 € bzw. 34,44 € monatlich zu zahlen.

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz entfaltet aber weitere große Auswirkungen im Elternunterhalt.