| Autoren: Kestler/Blusz/Rothmund/Hübner |
An einer Lebensversicherung (LV) sind i.d.R. drei Personen beteiligt, die teilweise identisch sein können, nämlich der Versicherungsnehmer (VN), die versicherte Person (VP) und der Bezugsberechtigte für den Todesfall (BB). Stirbt eine dieser drei Personen, so kann die Lebensversicherung in deren Nachlass zu berücksichtigen sein. Folgende Varianten sind denkbar, wobei angenommen wird, dass der Versicherungsnehmer die Versicherungsprämie bezahlt und das Bezugsrecht widerruflich vereinbart wurde:
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