A. Einführung

Im Rahmen der seniorenrechtlichen Beratung stellen sich immer wieder auch seniorenspezifische Fragestellungen in Bezug auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Senioren haben hinsichtlich der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung besondere Bedarfe, beispielsweise bei der Behandlung alterstypischer Erkrankungen wie einem Diabetes mellitus oder bei Einschränkungen der Beweglichkeit, dementiellen Erkrankungen oder auch in der finalen Phase unheilbar fortschreitender Erkrankungen.

Hinweis

Bei der rechtlichen Einordnung ist immer zu berücksichtigen, dass sich das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung von dem der privaten Krankenversicherung grundlegend unterscheidet. Im Bereich des privaten Krankenversicherungsrechts richten sich die Leistungen im Wesentlichen nach den vertraglichen Vereinbarungen. Im Folgenden wird ausschließlich das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung dargestellt.