A. Einführung

Senioren sind einerseits eine Zielgruppe des Systems der sozialen Sicherung, stehen andererseits bei der Wahrnehmung ihrer sozialen Rechte gerade aufgrund alterstypischer Einschränkungen aber häufig vor besonderen Problemen. Die Verschlechterung des Hör- und Sehvermögens, die Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit oder auch eine häufig schleichend beginnende Demenz beeinträchtigen Senioren im Umgang mit Ämtern und Behörden. Hier ist es von besonderer Bedeutung, dass beratende und vertretende Rechtsanwälte auf die im Sozialrecht vom Gesetzgeber vorgesehenen verfahrensrechtlichen Erleichterungen hinweisen.