Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 5.000,00 €.
A.
Der Beteiligte zu 11 erstrebt einen quotenlosen Erbschein, der die Beteiligten zu 1 - 10 als Miterben ausweist.
Der am 25. Dezember 1926 geborene und am 3. Januar 2021 verstorbene Erblasser war seit dem 27. Dezember 2016 verwitwet. Er hatte keine Kinder und hinterließ zwei Verfügungen von Todes wegen:
1. Mit eigenhändig geschriebener und unterschriebener Erklärung vom 4. Juni 1959 (Bl. 5 der Testamentsakten
Auf demselben Blatt setzte mit eigenhändig geschriebener und unterschriebener Erklärung vom 15. Dezember 1959 seine Ehefrau ihn als Alleinerben ein.
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