Anpassungsgeld

Autorin: Staaßen

Am 28.12.2007 ist das Steinkohlefinanzierungsgesetz (Gesetz zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018 (Steinkohlefinanzierungsgesetz - SteinkohleFinG) v. 20.12.2007, BGBl I, 3086, zuletzt geändert durch Verordnung v. 31.08.2015, BGBl I, 1474) in Kraft getreten und damit der subventionierte Steinkohlenbergbaus beendet worden. Um einen sozialen Ausgleich für die Arbeiter im Steinkohlenbergbau zu erzielen, die aufgrund dessen erwerbslos geworden sind, wurde das Anpassungsgeld eingeführt. Die Leistung ist begrenzt auf maximal fünf Jahre, jeder über 50-jährige Arbeiter, der von dem Ausstieg betroffen ist, hat einen Anspruch darauf.