Anschreiben an Heimleitung zur Geltendmachung von Besuchsrechten (Formulierungsvorschlag)

Sehr geehrter Herr Hastig,

hiermit zeigen wir an, die rechtlichen Interessen von Herrn Manuel Mensch zu vertreten. Eine uns legitimierende Vollmacht ist diesem Schreiben in Kopie beigefügt. Der Grund unserer Inanspruchnahme ist folgender Sachverhalt:

Die Mutter unserer Mandantschaft, Frau Liesbeth Liebig, ist Bewohnerin Ihres Pflegeheims in Köln. Das Krankheitsbild von Frau Liebig setzen wir als bekannt voraus.

Vor der Pandemiesituation hat unsere Mandantschaft, die ebenfalls als Hauptkontaktperson bei Ihnen gelistet ist, seine Mutter drei bis viermal pro Woche ca. drei bis vier Stunden besuchen können. Nach dem öffentlich angeordneten Lockdown trat nunmehr am 07.05.2020 die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in Kraft. § 2 bezieht sich auf stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Demzufolge sollen ab dem 09.05.2020 Besuche in vollstationären Einrichtungen einmal pro Tag gewährleistet sein. Die maximale Besuchszeit ist begrenzt auf zwei Stunden.

Diese Regelung wurde Ihrerseits bis heute nicht umgesetzt. Unserer Mandantschaft wurde für seine Mutter lediglich ein 20-minütiges Besuchsrecht pro Woche, stehend außerhalb des Gebäudes mit teilweise verspiegelter Sicht auf seine Mutter hinter einem gekippten Fassadenfenster, eingeräumt.