Abstandsgebot bei der Witwenrente Alzheimer-Demenz Anflutungsphase Anpassungsgeld Antragsprinzip Anwartschaftsversicherung Ausdrücklicher Leistungsantrag Ausgesetztes Vermächtnis Bedürftigentestament Begutachtungs-Richtlinien (BRi) Behindertenhilfe Behindertentestament Beitragsfreie Zeiten Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt Betreuungsbonus Bewohnervertretung Bio-psycho-soziales Modell der ICF BRi Bundesversorgungsgesetz Colitis ulcerosa Demenz Eckregelsatz Eidesstattliche Offenbarungsversicherung Entlastungsbetrag Erwerbstätigenbonus Fibromyalgie-Syndrom Fürsorgeleistungen Gesetzliches Vorausvermächtnis Großhirn Halbteilungsgrundsatz Härtefallregelung § 90 Abs. 3 SGB XII Hashimoto-Thyreoiditis Haushaltsersparnis Hirninfarkt Höchstaltersgrenze ICF Infauste Prognose Investitionskosten im Pflegeheim Isolierte Patientenverfügung Isolierte Vorsorgevollmacht Kardiovaskulär Kenntnisgrundsatz Kurzzeitpflege Landesversicherungsanstalt Lastenverteilung Lumbalgie m/n-tel Magensonde Mangelwirksamkeitsphase MDK Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) Mehrheitsprinzip (nach Erbquoten) Merkzeichen Mindestaltersgrenze Möhring`sche Tabelle Morbus Alzheimer Morbus Crohn Mütterrente Nahrungskarenz Neuromuskulär Neurotransmitter Parkinson Pflege- und Betreuungsbedarf Pflegegrad Pflegestufe Polyneuropathie Primäre Altersvorsorge Regelbedarf Regelbedarfsstufen Rentnerprivileg Respiratorische Globalinsuffizienz Respiratorische Insuffizienz Respiratorische Partialinsuffizienz Sekundäre Altersvorsorge Sigmadivertikulitis Somatoform Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch Tagespflege Unverfallbarkeit Vergleichswertverfahren Vermittlerstellen für in- und ausländische Pflegekräfte Vorbehaltsnießbrauch Wartezeitfiktion Zuwendungsnießbrauch

Ausdrücklicher Leistungsantrag

Autorin: Staaßen

Ein Antrag auf Leistungen der Sozialversicherung muss immer konkret auf die Leistung gerichtet sein. Es geht nicht um die Feststellung eines bestimmten Zu- oder Umstandes, diese erfolgt indirekt im Rahmen der Leistungsprüfung. Verankert ist der ausdrückliche Leistungsantrag in § 19 Satz 1 SGB VII, wo es heißt, dass Leistungen auf Antrag erbracht werden, soweit sich aus den Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes ergibt. Etwas grundsätzlich anderes gilt lediglich für die Leistungen der Unfallversicherung, die von Amts wegen erbracht werden.