Werden dem Finanzamt nach bestandskräftig durchgeführter Einkommensteuerfestsetzung vom Steuerpflichtigen bisher nicht erklärte, dem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer) unterworfene Kapitalerträge bekannt, bittet die OFD wie folgt zu verfahren:
Die nachträglich bekannt gewordenen Kapitalerträge stellen neue Tatsachen i.S. des §
Die Steuerfestsetzung ist auch dann nach §
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